Novelle zum Tierärztegesetz wegen der Honorarordnung
(18.07.2016) Mindestempfehlung für Tierarzthonorare anstelle von fixen Mindesttarifen
Vom Bundesrat wurde letzte Woche eine Änderungen des Tierärztegesetzes debattiert und schließlich einstimmig angenommen.
Grund für die Novelle war Kritik der Europäischen Kommission an den in der Honorarordnung der Tierärztekammer vorgesehenen verpflichtenden Mindesttarifen, die als eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit gewertet wurden. Brüssel mahnte daher ihre Aufhebung ein.
Um ein Vertragsverletzungsverfahren mit der EU abzuwenden, enthält die Novelle zum Tierärztegesetz nun nicht rechtsverbindliche Richtsätze und Empfehlungen in Bezug auf die Rechnungslegung, erläuterte Adelheid Ebner (S/N). Auch Gerd Krusche (F/St) befand die Änderung für sinnvoll, sie bringe Vorteile für TierhalterInnen.