Österreichweit mehr als 140.000 Tiertransportkontrollen im Jahr 2014
(09.08.2015) Das beim Tiertransport für den Tierschutz zuständige Bundesministerium für Gesundheit hat der Europäischen Kommission jährlich über die Anzahl und Ergebnisse der durchgeführten Tiertransportkontrollen des letzten Jahres zu berichten.
"Die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2014 zeigen deutlich, dass das amtliche Kontrollsystem - auch international als eines der effektivsten anerkannt - sehr gut funktioniert und zu einem stetigen Anstieg der Qualität von Lebendtiertransporten führt", freut sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und führt aus: "Österreichweit haben wir 140.085 Tiertransportkontrollen durchgeführt, 1.168 davon waren Zufallskontrollen direkt auf der Straße."
Die Mindestanzahl der Tiertransportkontrollen konnte, wie bereits in den Vorjahren, weit übertroffen werden. Für das Berichtsjahr 2014 kann also erneut ein eindrucksvoller Bericht nach Brüssel übermittelt werden.
Die Anzahl der Transporte, bei denen Zuwiderhandlungen festgestellt wurden, ist mit 1.757 - das entspricht 1,3 % der kontrollierten Transporte - erfreulich gering. Hauptsächlich beanstandet wurden Dokumentenmängel und Mängel in der Transportpraxis.
Bei 99 Transporten wurden allerdings von den Kontrollorganen Schmerzen oder Leiden zumindest eines der transportierten Tiere festgestellt. 204-mal erfolgte eine Anzeige der Transporteure.
Gemäß dem österreichischen Tiertransportgesetz erstellt die Bundesministerin für Gesundheit jährlich einen Kontrollplan, durch den sichergestellt werden soll, dass Tiere während des Transportes bestmöglich und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geschützt werden.
Auf Basis einer Risikobewertung wird den einzelnen Bundesländern in diesem Plan die erforderliche Mindestanzahl von durchzuführenden Tiertransportkontrollen vorgegeben. Die Durchführung der Kontrollen liegt in der Zuständigkeit der Landeshauptleute.
Neben Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen und Geflügel wurden 2014 auch Transporte von Hunden, Katzen, Straußen, Greifvögeln, Gatterwild, Frettchen, Kameliden, Kleinnagern, Wildtieren und Exoten amtlichen Kontrollen unterzogen.