Kastrationspflicht auch für Bauernhofkatzen
(26.03.2016) Katzen in bäuerlicher Haltung unterliegen ab 1. April 2016 ebenfalls der Kastrationspflicht
In der Vergangenheit ist es zu Missverständnissen bei der Pflicht der Kastration von Katzen gekommen. Bisher war geregelt, dass jedes Tier kastriert werden muss, wenn es sich auch draußen aufhält. Ausgenommen waren reine Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen "in bäuerlicher Haltung".
Der Begriff "bäuerliche Haltung" wird nun gestrichen, so dass nur noch Wohnungskatzen und Zuchtkatzen von der Kastrationspflicht ausgenommen sind.
"Mit dieser Klärung tragen wir dazu bei, unnötiges Tierleid zu verhindern. Zahlreiche Katzenjunge landen in einem Tierheim oder werden schlimmstenfalls sogar getötet, weil sich freilaufende Katzen unkontrolliert paaren und die Besitzerinnen und Besitzer dann nicht wissen, was sie mit den Jungtieren machen sollen. Mit der Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen wollen wir solche Fälle künftig verhindern", so Gesundheitsministerin Oberhauser.
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